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Innenpolitik

Kuwait ist ein Fürstentum (Emirat). Die Emirs-Würde ist in der Familie Al-Sabah erblich, wofür laut Verfassung nur Nachkommen Scheich Mubaraks d. Gr. in Frage kommen. Der Emir ernennt – unter Mitwirkung des Parlaments (Nationalversammlung) – den Thronfolger. Üblicherweise wird dabei zwischen Nachkommen der Mubarak-Söhne Jaber und Salem gewechselt.

Das Regierungssystem Kuwaits beruht nach seiner Verfassung auf der Gewaltenteilung. Es verbindet Elemente einer traditionellen Monarchie mit der parlamentarischen Regierungsform. Die legislative Gewalt liegt bei der Nationalversammlung, jedoch wirkt der Emir durch sein Initiativ- und suspensives Vetorecht dabei unmittelbar mit. Die exekutive Gewalt liegt beim Emir und den von ihm ernannten Ministern, einschließlich des Premierministers. Das Amt des Premierministers und wichtige Ministerien werden in der Regel mit Angehörigen der herrschenden Familie besetzt.

Nationalversammlung

Die Nationalversammlung ist ein auf vier Jahre gewähltes Einkammerparlament. Sie besteht aus 50 Mitgliedern und maximal 16 Regierungsmitgliedern, die - soweit nicht ins Parlament gewählt – ex officio Mitglieder des Parlaments sind. Wahlberechtigt sind nur männliche Kuwaiter. Angehörige der Streit- und Sicherheitskräfte sowie – bisher noch – Frauen sind nicht wahlberechtigt. Die Nationalversammlung wirkt bei der Ernennung der Regierung nicht mit, kann jedoch Minister zur Befragung vorladen und ggfs. durch Mißtrauensvotum ihren Rücktritt durchsetzen. Gegen den Premierminister ist ein Mißtrauensvotum nicht zulässig. Das Parlament kann jedoch beschließen, daß es mit diesem nicht mehr zusammenarbeiten kann; der Emir wird darauf entweder den Premier entlassen und ein neues Kabinett ernennen oder das Parlament auflösen.

In Kuwait gibt es keine politischen Parteien. Abgeordnete werden ausschließlich ad personam gewählt. Sie können jedoch, sofern sie nicht als Stammesvertreter oder Unabhängige gewählt werden, parteiähnlichen Gruppierungen zugeordnet werden, die sie in ihrem Wahlkampf unterstützt haben. Im derzeitigen Parlament (Wahlperiode 2003-2007) können die Abgeordneten lose den folgenden Gruppen zugeordnet werden:

  • Islamisten verschiedener Gruppierungen
  • Liberale verschiedener Gruppierungen
  • Der sogenannte “Volksblock” (diverse populäre und soziale
    Themen)
  • Die sogenannten “Stämme” bilden keine einheitliche Gruppe,
    vielmehr werden ca. 80% der Abgeordneten aufgrund ihrer Stammesbindungen
    gewählt..

Für den kuwaitischen Parlamentarismus ist charakteristisch, dass es in der Nationalversammlung weder klar definierte Regierungsparteien noch eine festgefügte Opposition gibt. Stattdessen gehen die genannten Gruppierungen wie auch die einzelnen Abgeordneten je nach Materie wechselnde Absprachen und Ad-hoc-Koalitionen ein. In den letzten Jahren war das parlamentarische Leben zunehmend von Auseinandersetzungen zwischen den liberalen Gruppierungen, die insbesondere das städtische, reformorientierte Bürgertum vertreten, und den islamistischen Gruppierungen, die in der weithin noch konservativ und traditionell geprägten kuwaitischen Gesellschaft über starken Rückhalt verfügen, geprägt.

Aktuelle innenpolitische Lage

Die sogenannte Reformdiskussion lebt in Kuwait immer wieder auf. Trotz der nach wie vor sehr hohen Staatseinnahmen beginnen sich angesichts des Bevölkerungswachstums Grenzen zu zeigen. Es zeichnet sich ab, dass das Land längerfristig um eine Reduzierung der hohen Staatsausgaben – besonders beim umfassenden System der jedem Kuwaiter zustehenden Sozialleistungen und Subventionen – nicht herumkommt. Ebenso wird seit längerem intensiv über Schritte zur Belebung der kuwaitischen Wirtschaft und zum Rückbau des staatlichen Sektors diskutiert.

Ein wichtiges innenpolitisches – und menschenrechtliches – Problem ist weiterhin die Lage der rd. 120.000 “Bidoun” (Araber “ohne” Staatsangehörigkeit, die fast alle in Kuwait geboren sind). Die Regierung geht davon aus, daß diese ihre Staatsangehörigkeit verbergen und ist nur bei Erfüllung strenger Voraussetzungen zur Einbürgerung bzw. zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen bereit.

Politische Partizipation der Frauen

Kuwaitische Frauen nehmen aktiv am Berufsleben teil, wo sie als Ärztinnen, Anwältinnen, Professorinnen, Lehrerinnen, Schriftstellerinnen und Künstlerinnen eine sichtbare Rolle auch in der Öffentlichkeit spielen. Kuwait wird bei den Vereinten Nationen surch eine Botschafterin vertreten. Jedoch haben Frauen nach wie vor kein Wahlrecht. Die Regierung unterstützt grundsätzlich die Forderung nach dem Frauenwahlrecht (das von den sunnitischen Islamisten abgelehnt, von vielen Schiiten aber unterstützt wird). Es bleibt abzuwarten, ob sie sich in der neuen Legislaturperiode aktiv für dieses engagiert. Bei den Wahlen im Juni 203 haben Frauen massiv die Öffentlichkeit gesucht.