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Innenpolitik

Staatsaufbau

Libanon ist eine parlamentarische Demokratie mit Wahlen im Abstand von vier Jahren. Politische Parteien sind zugelassen, vorherrschend sind aber Bündnisse aufgrund von religiöser Zugehörigkeit. Das libanesische System wird von der Zusammenarbeit der verschiedenen religiösen Gruppen getragen, daneben spielen jedoch Familien- und regionale Interessen eine große Rolle.

Abkommen von Taif, Beziehungen zu Syrien

Das 1989 geschlossene Abkommen von Taif bestätigte den ungeschriebenen Nationalpakt von 1943, der die Verteilung der politischen Macht nach konfessionellen Gesichtspunkten bereits vorsah. Nach Taif müssen der Staatspräsident Maronit, der Ministerpräsident Sunnit und der Parlamentspräsident Schiit sein. Allerdings hat der Ministerpräsident heute mehr Befugnisse im Verhältnis zum Staatspräsidenten. Das Verhältnis zwischen Christen und Muslimen im Parlament wurde paritätisch festgesetzt. Von 128 Abgeordneten repräsentiert also die Hälfte christliche bzw. moslemische Gruppierungen.

Die Wiederherstellung der Staatsgewalt war nach dem Bürgerkrieg nur mit Hilfe syrischer Truppen möglich, die auch heute noch im Lande stationiert sind. Die im Abkommen von Taif festgelegten “besonderen Beziehungen” zu Syrien schränken den Spielraum libanesischer Entscheidungen ein. Mit einem weiteren Grundlagenvertrag zwischen beiden Ländern und einem Vertrag über Kooperation in Sicherheitsfragen von 1991 wurde das Recht Syriens festgelegt, außen-, innen- und sicherheitsbezogene Vorgänge in Libanon mitzubestimmen.

Im Süden Libanons liegen besondere Verhältnisse vor. An der Landesgrenze (“Blaue Linie”) hat mit Einwilligung der Regierung die schiitische Hizbollah-Miliz Position bezogen. Hier kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Hizbollah und der israelischen Armee über die Blaue Linie hinweg. Die Regierung ihrerseits hat ca. 1.500 Soldaten und Polizeiangehörige im Vorfeld der Grenze aufgestellt, die u.a. den Zugang kontrollieren.

Die libanesische Armee hat keine Kontrolle über die 12 palästinensischen Flüchtlingslager. Bei mehreren Zwischenfällen gab es in der Vergangenheit Tote auf Seiten der libanesischen Armee und der Flüchtlinge.

Menschenrechte

Trotz im Vergleich zu anderen arabischen Ländern weitreichenden demokratischen und rechtsstaatlichen Errungenschaften kommt es zu einzelnen Verletzungen der Menschenrechte und staatlichen Eingriffen in demokratische Freiheiten . Die Bedingungen in libanesischen Gefängnissen entsprechen nicht internationalen Normen. Die Justiz ist grundsätzlich unabhängig, aber nicht frei von politischem Druck. Im Vergleich zu anderen Staaten der Region verfügt der Libanon über weitgehende Pressefreiheit, insbesondere in den Printmedien, die aber ebenfalls gelegentlich verletzt wurde.

Situation der Frauen

Im Kabinett gibt es keine Frau, im Parlament sind drei weibliche Abgeordnete vertreten. Frauen im Libanon haben mehr Rechte und Möglichkeiten als in den anderen Staaten der Region. Ihr Status ist aufgrund der multikonfessionellen Zusammensetzung der libanesischen Gesellschaft jedoch nicht einheitlich. Personenstandsangelegenheiten (z.B. Heirat, Scheidung, Eigentumsfragen, Erbfragen) fallen in die Zuständigkeit der 18 anerkannten Religionsgemeinschaften.