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Innenpolitik

Staatsaufbau

Saudi-Arabien ist eine absolute Monarchie. Der Koran und die „Sunna”, welche die überlieferten Aussagen des Propheten Mohammad umfaßt, bilden die Verfassung. Das „Grundgesetz” von 1992 bestimmt die wesentlichen Merkmale von Staat und Gesellschaft. Der Islam ist Staatsreligion. Staatsoberhaupt ist König Fahd bin Abdel Aziz Al-Saud (geb. 1920). Er trägt den Titel „Diener der beiden heiligen Stätten”, womit die großen Moscheen in Mekka und Medinah gemeint sind. Aus gesundheitlichen Gründen hat König Fahd die laufenden Amtsgeschäfte faktisch Kronprinz Abdullah bin Abdel Aziz (geb. 1923) übertragen. Die Thronfolge geht nach den Söhnen des Staatsgründers König Abdul Aziz (gest. 1953) sowie deren Söhnen. Ist ein neuer König zu bestimmen, tritt der königliche Familienrat zusammen.

Die Regierung besteht aus dem Ministerrat unter Vorsitz des Königs. Schlüsselressorts wie Inneres, Verteidigung und Äußeres sind von Mitgliedern der königlichen Familie besetzt.

Ein Parlament gibt es nicht, doch besteht seit 1992 eine beratende Versammlung, der „Majlis al-Shura”. Der König ernennt die 120 Mitglieder für jeweils 4 Jahre. Der Majlis al-Shura berät die Regierung und nimmt insbesondere zu Gesetzesvorhaben Stellung. Über eigene Gesetzesinitiative oder ein Budgetrecht verfügt er nicht.

Großen Einfluß haben die islamischen Religionsgelehrten („Ulema”) sowie wichtige Stammesführer.

Gesellschaft

Islam und Stammestradition bilden die Grundpfeiler der saudischen Gesellschaft. Die strenge Auslegung des wahhabitischen Islam führt zu einer Reihe von Regeln und Einschränkungen des Alltags. In der Öffentlichkeit besteht strikte Geschlechtertrennung. Saudische Frauen sind meist vollverschleiert. Auto fahren ist Frauen verboten. Sie unterstehen der lebenslangen Vormundschaft des Ehemanns oder männlicher Familienangehöriger, die allerdings für ihren Unterhalt aufkommen müssen. Frauen sind weder im Ministerrat noch im Majlis al-Shura vertreten. Inzwischen bilden Frauen gut die Hälfte des akademischen Nachwuchses, doch bestehen in der Praxis kaum Beschäftigungsmöglichkeiten.

Alkohol und öffentliche Vergnügungen (außer für Kinder) sind streng untersagt. Während der täglich fünf Gebetszeiten schließen die Geschäfte. Für die Einhaltung der öffentlichen Moral sorgt die „Behörde zur Förderung der Tugend und Bekämpfung des Lasters”, deren Mitglieder „Mutawa” genannt werden.

Die saudische Gesellschaft weist unterschiedliche Strömungen auf. Aufgeschlossene und reformorientierte Kräfte stehen konservativ-religiösen Kreisen gegenüber. Nach dem „al-Qaida”-Attentat vom 12.05.03, bei dem in Riad 34 Menschen getötet wurden, begann erstmals eine öffentliche Diskussion über Extremismus und Fundamentalismus in der eigenen Gesellschaft. Viele Jugendliche sehen in religiösem Eifer eine Möglichkeit des Protests gegen westlichen Einfluß, vor allem gegen die als dominant und ungerecht empfundene US-Politik im Nahen Osten und im Irak.

Menschenrechte

Die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien ist unbefriedigend. Das Strafrecht folgt koranischer „Scharia”. Todes- und Körperstrafen werden verhängt und vollstreckt. Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind stark eingeschränkt. Parteien sind verboten. Die öffentliche Ausübung nichtislamischer Religionen ist streng untersagt; es gibt keine Kirchen. Meinungs- und Pressefreiheit sind in gewissem Rahmen gegeben. Die kontroverse Diskussion gesellschaftlicher Mißstände oder von Defiziten der Regierung ist möglich, doch besteht strenge Zensur in Bezug auf öffentliche Moral, Religion und Königshaus.

Der Anteil der schiitischen Minderheit dürfte bei rund 10% liegen. Die Schiiten werden von den religiösen Autoritäten nicht als Muslime anerkannt. Sie dürfen keine Moscheen bauen. In den Schulen wird ausschließlich sunnitischer Religionsunterricht erteilt. In Wirtschaft und Gesellschaft werden Schiiten bisweilen als Bürger zweiter Klasse behandelt.

Nach saudischer Vorstellung gewährleistet die vollkommene Umsetzung der im Koran überlieferten göttlichen Ordnung die beste Verwirklichung der Menschenrechte.

In letzter Zeit ist eine leichte Öffnung bei Menschenrechtsthemen zu verzeichnen. Durch neue Gesetze wurde das Strafverfahren reformiert und der Anwaltsberuf geregelt. Im Januar 2003 kam eine Delegation der Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch” auf Einladung der saudischen Regierung zu Gesprächen nach Riad.

Medienlandschaft

Die technologische Entwicklung hat dem saudischen Medienkonsumenten in kurzer Zeit eine Fülle von Informationsmöglichkeiten eröffnet. Nach eigenen Angaben belegt Saudi Arabien Platz vier der Länder mit der größten Zunahme von Internet-Anschlüssen. Internet und e-mail bieten vor allem den saudischen Frauen einen Ausgleich für gesellschaftlich bedingten Mangel an Kommunikation und Mobilität. Allerdings besteht strenge Zensur in Bezug auf einige politische Inhalte, vor allem aber in bezug auf ´unislamische´ Webseiten, was insbesondere den Zugang zu erotischem Material betrifft. Derzeit sind etwa 400.000 Webseiten blockiert.

Die Printmedien sind zunehmend relativ offen und kritisch. Die größten Tageszeitungen sind „al-Watan”, „al-Riyadh” und „Okaz”. Die englischsprachige „Arab News” findet auch außerhalb Saudi-Arabiens Verbreitung.

Die Hauptinformationsquelle bildet das Fernsehen. Während die saudischen Staatskanäle als eher langweilig gelten, erfreuen sich ausländische arabischsprachige Sender wie „al-Jazeera” und „Abu Dhabi TV” großer Beliebtheit. Auch der Empfang westlicher Sender ist möglich und üblich.